Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und über eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet verfügen, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und sich zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet aufhalten, verfügen Sie in der Regel über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet und Sie Ihren Dienst im Bundesgebiet fortsetzen wollen.
Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Das bedeutet, dass Sie sich weiterhin in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn befinden und sich zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland aufhalten möchten.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der geplanten Dauer Ihrer Dienstverrichtung.
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich.
Unter Umständen wurden Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Ist dies der Fall, muss dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn sind, haben Sie Anspruch auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis). Hierbei wird von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen nachweisen zu müssen, abgesehen.
Auf Unionsbürger, die in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, ist nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU anzuwenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Amt für Ausländer und Migration
Beschreibung
Beim Amt für Ausländer und Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und notwendige Hinweise zum Aufenthalt gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten bei Besuchseinreisen ausländischer Gäste und informieren über Botschaften und andere konsularische Vertretungen im In- und Ausland. Die Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Sömmerda zugewiesenen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wird hier ebenfalls organisiert.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-334
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Original Ihrer Ernennungs-/Berufungsurkunde
- Aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
- Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). - Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). - Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
- Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der geplanten Dauer Ihrer Dienstverrichtung.
Wenn Sie Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis haben, wird diese unbefristet erteilt. - Klagefrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monate: Gebühr 93.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 05.05.2023