Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung

    Personenbeförderung - Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen

    Wenn Sie mit Straßenbahnen und O-Bussen Personen befördern möchten, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde

    Beschreibung

    Für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und O-Bussen, müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz.

    Antragsunterlagen gemäß § 12 Personenbeförderungsgesetze in allen Fällen wie zum Beispiel:

    Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,

    Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,

    eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),

    Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,

    gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

    und speziell bei einem Straßenbahn- oder Obusverkehr:

    eine Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schiffahrtslinien, letztere soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind,

    Beförderungsentgelte und Fahrplan,

    auf Verlangen der Genehmigungsbehörde einen Bauplan mit Kostenanschlag sowie Beschreibung der Anlage, Angaben über die höchste und tiefste Lage des Fahrdrahts, Längs- und Querschnitte sowie Pläne für notwendige Änderungen an öffentlichen Straßen, Beschreibung der Fahrzeuge einschließlich der Schaltpläne und der Betriebsweise.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Verkehre mit Straßenbahnen gelten Sonderbestimmungen nach Abschnitt III Personenbeförderungsgesetze (§ 28 ff. PBefG).

    Die technische Aufsicht obliegt dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Stichwörter

    Straßenbahn betreiben, Straßenbahnschiene, Erlaubnis für Straßenbahn, S-Bahn, Straßenbahnunternehmen, Straßenbahn fahren, Straßenbahnlinie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024