• Hilbersdorf (Landkreis Greiz, Thüringen)
Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung

Personenbeförderung - Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen

Wenn Sie mit Straßenbahnen und O-Bussen Personen befördern möchten, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde

Beschreibung

Für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und O-Bussen, müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartner

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse

Hausanschrift

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

Fax: 0361 57332-1462

E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

Version

Technisch erstellt am 13.07.2009

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz.

Antragsunterlagen gemäß § 12 Personenbeförderungsgesetze in allen Fällen wie zum Beispiel:

Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,

Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,

eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),

Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,

gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

und speziell bei einem Straßenbahn- oder Obusverkehr:

eine Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schiffahrtslinien, letztere soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind,

Beförderungsentgelte und Fahrplan,

auf Verlangen der Genehmigungsbehörde einen Bauplan mit Kostenanschlag sowie Beschreibung der Anlage, Angaben über die höchste und tiefste Lage des Fahrdrahts, Längs- und Querschnitte sowie Pläne für notwendige Änderungen an öffentlichen Straßen, Beschreibung der Fahrzeuge einschließlich der Schaltpläne und der Betriebsweise.

Formulare

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Verkehre mit Straßenbahnen gelten Sonderbestimmungen nach Abschnitt III Personenbeförderungsgesetze (§ 28 ff. PBefG).

Die technische Aufsicht obliegt dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.04.2023

Version

Technisch erstellt am 24.03.2023

Technisch geändert am 20.04.2023

Stichwörter

Straßenbahn betreiben, Straßenbahnschiene, Erlaubnis für Straßenbahn, S-Bahn, Straßenbahnunternehmen, Straßenbahn fahren, Straßenbahnlinie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024