Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Erhöhungsantrag

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils im übertragenen Wirkungskreis

    • die Landkreise und kreisfreien Städte,
    • die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Sonneberg: Wohngeld Erhöhungsantrag

    Zuständigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle:

    • L. Ehrlicher: Buchstabe A - F (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
    • S. Höfler: Buchstabe G - J (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
    • M. Zetzmann: Buchstabe K - M (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
    • S. Greiner: Buchstabe N - R, T - V, X/Y/Z (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
    • L. Weigelt: Buchstabe S/W (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.50.3 Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-239

    Fax: 03675 871-582

    E-Mail: sozialamt@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-399

    Telefon Festnetz: 03628 738-301

    E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem auszufüllenden Antragsformular (Erhöhungsantrag) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise (für die eingetretenen Veränderungen) vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein:

    • Einkommensnachweis (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Belastung des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld (siehe auch den nachstehenden Link) beziehen:   

    Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 %,
    • die Erhöhung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung abzüglich der Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 10 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nachdem Sie einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

    Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun.

    Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.

    Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie jeweils in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. 

    Verfahrensablauf

    Um ein höheres Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Erhöhungsantrag bei der für Sie örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie dann von dort einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich (beispielsweise bei den Meldebehörden oder der Deutschen Rentenversicherung) überprüfen.

    Weiterführende Informationen stellt das für Wohngeld zuständige Bundesministerium (siehe auch die nachstehenden Links) zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldzahlung, Wohngeldveränderung, Wohngeld, Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de