Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Führerschein erstmalig für die Klasse T beantragen

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

    Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

    Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

    Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

    Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.

    Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist unbefristet gültig; sie muss nie erneuert werden.

    In den Traktorenführerschein der Klasse T sind die Fahrerlaubnisklassen AM und L eingeschlossen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.5 Sachgebiet Führerscheinstelle

    Aktuelles

    die Erteilung, Erweiterung, Neuerteilung nach vorherigem Entzug sowie die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Ausstellung von Kartenführerscheinen bei Verlust oder Diebstahl, Umstellung von Altfahrerlaubnissen und Internationalen Führerscheinen sowie Fahrerkarten bearbeitet. Ebenso werden Nachweise für die Berufskraftfahrerqualifizierung erfasst und ausgestellt. Bearbeitet und überwacht werden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift anlassbezogen Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Antragsannahme Artern

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-440

    Fax: 03632 741-88440

    E-Mail: fsw@kyffhaeuser.de

    Weitere Informationen

    Antragsannahme in der Außenstelle Artern für folgende Leistungen:

    • Fahrschulausbildung (Ersterteilung / Erweiterung)
    • Führerscheinumtausch
    • Umschreibung ausländische Führerscheine
    • Ersatz nach Diebstahl / Verlust
    • Verlängerung C-Klassen (LKW)
    • Eintragung / Änderung Schlüsselzahlen
    • Fahrerkarte
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerqualifikationsnachweis

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.

    Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors maximal 40 km/h, ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse T ab 16 Jahren möglich.

    Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Traktoren sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

    Fristen

    Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

    Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium. 

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)