Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L

    Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen

    Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Zugmaschine zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

    Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

    Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

    Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

    Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. 

    Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

    Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

    Die Fahrerlaubnisklasse L ist im normalen PKW-Führerschein (Klasse B) mit enthalten, kann jedoch auch separat erworben werden.

    Im Unterschied dazu muss die Fahrerlaubnisklasse T zusätzlich zur (vorhandenen) Klasse B erworben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordhausen (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument,

    aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung,

    Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,

    Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule,

    Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

    Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)