Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen
Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Zugmaschine zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.
Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt:
Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Die Fahrerlaubnisklasse L ist im normalen PKW-Führerschein (Klasse B) mit enthalten, kann jedoch auch separat erworben werden.
Im Unterschied dazu muss die Fahrerlaubnisklasse T zusätzlich zur (vorhandenen) Klasse B erworben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)
Fax: 0365 838-2445
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Internet
Weitere Informationen
Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.
Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Beschreibung
Einwohnerwesen und Dokumente
An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Antrag Bundespersonalausweis
- Antrag Reisepass
- Antrag Kinderreisepass
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
- Melderechtliche Bescheinigungen
- Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)
Führerschein
- Erstellung - Ersterteilung
- Erweiterung/Verlängerung
- Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Begleitetes Fahren ab 17
- Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
KfZ-Zulassung/Feinstaub
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
- Ausgabe der Feinstaubplakette
Gewerbe/Steuern
- An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
- Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
- An-/ Abmeldung Hundesteuer
- Ersatzhundesteuermarke
Soziales
- Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
- Ausgabe der Sozial-Card
- Beglaubigung für GEZ-Befreiung
Bewohnerparkausweis
- Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis
Allgemeines
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf Mietspiegel
- Verkauf verschiedener Broschüren
- Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
- Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
- Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
- Ausgabe Einkommenssteuerformulare
- Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
- Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
- Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Namensänderungsbehörde
- Namensänderung öffentlich-rechtlich
Standesamt
- Auskunft aus den Personenstandsregistern
- Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kirchenaustrittserklärung
- Vaterschaftsanerkennung Standesamt
- Namensänderung bürgerlich-rechtlich
- Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
- Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
- Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
- Asylrechtliche Angelegenheiten
- Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einladungs- und Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Einbürgerung
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
- An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigung
- Ausstellung Haushaltsbescheinigung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
- Auskunft aus dem Melderegister
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
- Dokumentenbeantragung
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-1900
Fax: 0365 838-1901
E-Mail: Stadtservice@gera.de
De-Mail: info@gera.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument,
aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung,
Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,
Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule,
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 29.03.2023
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Erstanmeldung, Klasse L, Ersterteilung