Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

    Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2019 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: Jens, Bohlender)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)