Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

    Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Für Mehmels wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Beitragsübernahme Unfallversicherung" stellen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Unfallversicherung, Pflegekind, Pflegeeltern, Beitragsübernahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de