Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sozialhilfe / Nachrang

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis : 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0368174 2850(ltd. SB Eingliederungshilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2887(SB Wohnungslosenhilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2402(SB Sozialhilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2860(SB f. Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege)

    Telefon Festnetz: 0368174 2862(SB Hilfe zur Pflege)

    Telefon Festnetz: 0368174 2868(SB für Sozialhilfe / Nachrang Unterhalt)

    Telefon Festnetz: 0368174 2858(SB sinnesspez. Frühförderung)

    Weitere Informationen

    Weitere Telefoonummern für Ihr Anliegen: 

    Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung - 03681 742866

    Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung - 03681 742886

    Schwerbehindertenangelegenheiten - 03681 742886

    Schwerbehindertenausweis - 03681 742886

    Sinnesbehindertengeld - 03681 742870/ 03681 742884

    Behindertenhilfe - 03681 742859

    Bildung und Teilhabe 03681 742870/ 03681 742884

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) - 03681 742868

    Heimbetreuung - 03681 742851

    Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) - 03681 742868

    Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Pflege teilstationär [U] - 03681 742851

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ über das Formular „Formlose Anträge“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)