Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Beschreibung
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sozialhilfe / Nachrang
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0368174 2850(ltd. SB Eingliederungshilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2887(SB Wohnungslosenhilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2402(SB Sozialhilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2860(SB f. Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege)
Telefon Festnetz: 0368174 2862(SB Hilfe zur Pflege)
Telefon Festnetz: 0368174 2868(SB für Sozialhilfe / Nachrang Unterhalt)
Telefon Festnetz: 0368174 2858(SB sinnesspez. Frühförderung)
Weitere Informationen
Weitere Telefoonummern für Ihr Anliegen:
Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung - 03681 742866
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung - 03681 742886
Schwerbehindertenangelegenheiten - 03681 742886
Schwerbehindertenausweis - 03681 742886
Sinnesbehindertengeld - 03681 742870/ 03681 742884
Behindertenhilfe - 03681 742859
Bildung und Teilhabe 03681 742870/ 03681 742884
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) - 03681 742868
Heimbetreuung - 03681 742851
Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - 03681 742851
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) - 03681 742868
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) - 03681 742851
Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe) - 03681 742851
Pflege teilstationär [U] - 03681 742851
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ über das Formular „Formlose Anträge“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023