Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Beschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)
E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular "Formlose Anträge".
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023
Stichwörter
Krankenhilfe, Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind, Beitragsübernahme