Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Beschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem "Leaving-Care-Prozess". Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind