Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Beschreibung
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Finanzielle Hilfen/ Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.
Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.
Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge auch über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII" digital stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind