Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Beihilfen/Leistungen.

    1. Erstausstattung der Wohnung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten die Pflegepersonen eine einmalige pauschalierte Beihilfe.
    Mit der Beihilfe sind abgegolten

    • die Renovierung und Erstausstattung eines Zimmers für das Pflegekind,
    • die Erstausstattung mit Schulbedarf,
    • die Erstausstattung mit Fahrrad, Kindersitz, Helm u.ä.

    Der Betrag wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

    Bei der Aufnahme eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann auf formlosen Antrag zusätzlich eine Pauschale bewilligt werden (Säuglingserstausstattung).

    Über diese Beträge hinausgehende Bedarfe sind mit dem laufenden Pflegegeld abgedeckt.

    1. Erstausstattung mit Bekleidung
    • Bei Aufnahme eines Pflegekindes wird einmalig ein altersabhängiger Pauschalbetrag für die Erstausstattung mit Bekleidung ausgezahlt.
    • War das Pflegekind vor Aufnahme in die Pflegefamilie in einer fremdplatzierenden Jugendhilfemaßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer, verringert sich die Beihilfe auf die Hälfte des Pauschalbetrages.

    Die Beihilfe wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-963

    Fax: 03643 762-961

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
    • Ggfs. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

    Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

    Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Formlose Anträge" digital stellen.

    Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 16.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegekind, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English