Fremdkindadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsaoption Begleitung

    Ein fremdes Kind adoptieren

    Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich an eine Adoptions-Vermittlungsstelle. In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden, den Adoptions-Vermittlungsstellen (kurz: Adoptionsstelle). 

    Die Adoptionsstelle ist zuständig bei der Adoption von verwandten Kindern, Stiefkindern und fremden Kindern.

    Eine Adoption ist ein Prozess und Sie werden während der gesamten Zeit von der Adoptionsstelle begleitet. Auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung.

    Die Adoptionsstelle prüft, ob sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Dazu nehmen Sie an einem Seminar Teil, reichen Unterlagen ein und führen Gespräche mit dem Team der Adoptionsstelle. Außerdem finden Hausbesuche statt. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt.

    Wenn Sie als Adoptionseltern in Frage kommen, werden Sie als geeignete Adoptionsbewerber anerkannt. Anschließend kann die Adoptionsstelle ein Kind vermitteln.

    Wer für welches Kind ausgewählt wird, bestimmt das Team der Adoptionsstelle. Eine Vermittlung erfolgt dann, wenn die Entwicklung eines positiven Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 22 - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-570

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 07.07.2023 (von: Bethge, Cathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie haben ein sicheres Einkommen und/oder eine ausreichende finanzielle Absicherung.
    • Die beruflichen Verhältnisse müssen genügend Zeit für die Kindeserziehung zulassen.
    • Sie müssen gesund sein. Hier reicht ein Attest des Hausarztes. Ein Merkblatt zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen straffrei sein. Hier wird ein erweitertes Führungszeugnis  benötigt (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Stadtamt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen bereit sein, die Religion des Kindes bzw. den Wunsch zur religiösen Erziehung der leiblichen Eltern achten.

    Für Paare gilt:

    • Sie sollten seit mindestens 4 Jahren im selben Haushalt leben.
    • Parallel dürfen Sie keine medizinischen Verfahren zur Überwindung der eigenen Kinderlosigkeit verfolgen.

    Wenn sie verheiratet sind gilt außerdem:

    • Sie können nur gemeinsam adoptieren.
    • Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein. Der oder die Jüngere muss mindestens 21 Jahre alt sein.

    Die gemeinschaftliche Adoption wird bevorzugt behandelt. Für Alleinstehende kommt eine Adoption nur dann in Frage, wenn:

    • ein verwandtes Kind aufgenommen wird.
    • bereits eine bedeutsame Beziehung zu dem Kind besteht.
    • durch die Adoption das vertraute Wohnumfeld erhalten bleibt.
    • sichergestellt ist, dass das Kind in stabilen sozialen Verhältnissen aufwächst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 AdVermiG

    Verfahrensablauf

    Während der gesamten Zeit werden Sie von der Adoptionsstelle begleitet. Diese berät und unterstützt Sie. Eine Adoption verläuft in diesen Schritten:

    Eignungsprüfung

    Sie füllen einen Bewerberbogen aus. Außerdem erstellen Sie eine sogenannte Lebensbericht. In diesem Dokument beschreiben sie ihre bisherigen Lebensabschnitte, familiäre Beziehungen und weitere emotionale Bindungen.

    Um Ihre Motivation und Bereitschaft zu prüfen, möchte die Adoptionsstelle sie kennen lernen. Gleichzeitig berät die Adoptionsstelle Sie umfangreich zum Thema. Dazu gibt es Seminare, Gespräche und Hausbesuche.

    Vermittlung

    Wenn Sie für ein Kind als Adoptiveltern ausgewählt werden, beginnt der Vermittlungsprozess.

    Zunächst erhalten Sie sämtliche Informationen über das Adoptivkind und können es kennenlernen. In dieser Phase können Sie als mögliche Adoptiveltern sich für oder gegen die Adoption des Kindes entscheiden.

    Pflegezeit

    Das Adoptivkind wohnt jetzt bei Ihnen. In diesem Zeitraum soll ein gutes Verhältnis wachsen. Normalerweise ist in dieser Zeit das Jugendamt der Vormund des Kindes, das heißt: Sie können für das Kind zwar Entscheidungen in allen Fragen des täglichen Lebens treffen. Aber Entscheidungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie mit dem Jugendamt abstimmen. 

    Beschluss

    Nach der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption stellen. Den Antrag können Sie nur mithilfe einer Notarin oder eines Notars stellen.  Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.  Mit Adoptionsbeschluss erhält das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie erlöschen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen. am 23.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)