Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Beschreibung
Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
Ansprechpartner
Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:
- Vermittlungsverfahren in Deutschland
- Adoptionsverfahren im Ausland
- Anerkennung der Adoption in Deutschland
Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022