Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

    Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

    Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
     

    zuständige Stelle

    Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Hausanschrift

    Rainweg 81

    07318 Saalfeld/Saale

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03671 823-644

    E-Mail: jugendamt@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

    1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
    2. Adoptionsverfahren im Ausland
    3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

    Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Länderspezifische Prüfung, Adoptiveltern testen, Adoptionseltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English