Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Beschreibung
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 22 - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden, die dann von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft werden. Dies wird in einer Beratung vorab besprochen.
Voraussetzungen
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer positiven Eignungsprüfung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.
Fristen
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat keine Frist, in der über die Eignung entschieden werden muss. Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022