Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Begleitung

    Bereiterklärung der Adoptionseltern bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland

    Sie werden von der Adoptionsstelle betreut und wollen ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann werden Sie vielleicht aufgefordert, eine "Bereiterklärung" abzugeben. In der Bereiterklärung steht, dass Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Adoptionsverfahren sind und ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, dann müssen Sie dies offiziell bestätigen. Das nennt man: Bereiterklärung zur Adoption.

    Diese Bereiterklärung muss "öffentlich beurkundet" werden. Das können Sie in einem Jugendamt oder in einem Notariat machen. 

    Im Jugendamt kostet die Beurkundung kein Geld. In einem Notariat kostet die Beurkundung Geld. 

    Mit dieser Bereiterklärung verpflichten sie sich, Kosten für das Kind zu übernehmen. Dies können Kosten der Unterbringung, der Ausbildung und der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall sein. Die Adoptionsstelle darf sich das Geld von Ihnen holen. Das gilt vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes für maximal 6 Jahre. Die Verpflichtung endet mit der Adoption des Kindes.

    Solche Kosten können auch entstehen, während das Kind bereits in Ihrem Haushalt lebt, Sie es aber noch nicht adoptiert haben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, die Kosten komplett zu übernehmen. Dann bezahlen Sie nur die Kostenbeiträge, die auch Eltern zahlen müssten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin oder das Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kinder-, Jugendschutz, Netzwerkarbeit, Adoptionsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung abzugeben. Wenn Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen, können Sie die Erklärung abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Adoptionsverfahren, Kosten Adoption, Internationale Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English