Parkausweis - Bewohnerparkausweis verlängern lassen
Beschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
Linie:- Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.
Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare zur Antragstellung auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.03.2023
Stichwörter
Anwohnerparken, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis