Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung
    99036031069000

    Fahrzeugkennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Es gibt Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr. 

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen. 

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft.

    Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt.

    Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat IV - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14
    36433 Bad Salzungen

    Kontakt speichern

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang Anzahl: 1 Gebühren: nein Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden Anzahl: 0 Gebühren: nein
    Landratsamt Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
    BIC: HELADEF1WAK
    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009
    Technisch geändert am 02.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Manche Behörden stellen Formulare digital auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für infrastruktur und Landwirtschaft am 28.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2023
    Technisch geändert am 28.11.2024

    Stichwörter

    Elektrofahrzeug Zulassung, elektrisch betriebene Fahrzeuge Zulassung, Kraftfahrzeugkennzeichen für E-Autos, Elektrofahrzeuge, Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In-Hybridfahrzeuge, Brennstoffzellenautos, Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024