Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Bohrung, Kellerbau, Grundwasser, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Bohranzeige, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrunduntersuchung, Baugrundsondierung, Brunnen, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Rohstoffe, Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung