Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Bohrung, Kellerbau, Grundwasser, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Bohranzeige, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrunduntersuchung, Baugrundsondierung, Brunnen, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Rohstoffe, Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung