Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    zuständige Stelle

    Untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 11  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)

    Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)

    Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)

    Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)

    Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)

    Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)

    Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)

    Fax: 03632 741-885

    E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Bohrung, Kellerbau, Grundwasser, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Bohranzeige, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrunduntersuchung, Baugrundsondierung, Brunnen, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Rohstoffe, Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung

    Sprachversion

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