Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    zuständige Stelle

    Untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft, Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03672 823-814

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: wasserundbodenschutz@kreis-slf.de

    E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, Erdwärme, Geothermie, Bodeneingriff, Grundwasser, Erdarbeiten, Bauvorhaben, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English