Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    zuständige Stelle

    Untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Für Zedlitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Grundwasser, Hohlraumerkundung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdarbeiten, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Brunnen, Rohstoffe, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Bohrung, Geophysikalische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de