Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023
Stichwörter
Grundwasser, Hohlraumerkundung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdarbeiten, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Brunnen, Rohstoffe, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Bohrung, Geophysikalische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige