Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Für Wiesenfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023
Stichwörter
Grundwasser, Hohlraumerkundung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdarbeiten, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Brunnen, Rohstoffe, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Bohrung, Geophysikalische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige