Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
- Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
- Brunnen
- Geochemische Untersuchung
- Geophysikalische Untersuchung
- Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
- Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
- Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
- Kartierung (außer Basisbohrung)
- Rohstofferkundungsbohrung
- Sonstige Aufschlusszwecke
- Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 1 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023
Stichwörter
Erdaufschluss, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Ingenieurgeologische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Bohranzeige, Grundwassermessstelle, Baugrunduntersuchung, Baugrundsondierung, Erdarbeiten, Bohrung, Altlastenerkundung, Kellerbau, Kartierung, Bauvorhaben, Altbergbauerkundung, Rohstoffe, Bodeneingriff, Grundwasser