Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

    Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

    • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
    • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
    • Brunnen
    • Geochemische Untersuchung
    • Geophysikalische Untersuchung
    • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
    • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
    • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
    • Kartierung (außer Basisbohrung)
    • Rohstofferkundungsbohrung
    • Sonstige Aufschlusszwecke
    • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Ordnungsverwaltung

    Aktuelles

    https://www.friedrichroda.info/rathaus/verwaltung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-127

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-129

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-128

    E-Mail: ordnungsverwaltung@friedrichroda.de

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bußgeld Ordnungswidrigkeit, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Öffentliche Ordnung, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsrecht Erlaubniswesen Fischerei Versammlung

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2009 (von: Monika Siede)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung

    Aktuelles

    https://www.friedrichroda.info/rathaus/wohnen-und-bauen

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)

    Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)

    Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)

    E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Monika Siede)

    Technisch geändert am 06.03.2024 (von: Birkner, Antje)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 1 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 05.06.2023 (von: Broich, Sascha)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)