Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung durchführen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

    Beschreibung

    Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lucka

    Adresse

    Hausanschrift

    Pegauer Straße 17

    04613 Lucka

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034492 31-0

    Fax: 034492 31199

    E-Mail: post@lucka.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)