Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung durchführen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

    Beschreibung

    Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Haupt- und Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 7

    99958 Tonna

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036042 757-10

    Fax: 036042 757-50

    Version

    Technisch erstellt am 29.02.2024

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Bürgerin, Demokratie, Kommunalpolitik, kommunal, Politik, Engagement, Bürger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024