Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung durchführen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

    Beschreibung

    Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Dezernat I Oberbürgermeister Knut Kreuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 1

    99867 Ülleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bürgeraue
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hospitalgasse
      Anzahl: 72  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3621 222-245

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-334

    E-Mail: ob@gotha.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Bürger, kommunal, Kommunalpolitik, Bürgerin, Demokratie, Engagement, Bürgerbeteiligung, Politik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de