Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Beschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
zuständige Stelle
Bürgermeister
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Dezernat I Oberbürgermeister Knut Kreuch
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Bürgeraue
Gebühren: nein
Parkplatz: Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023