Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Beschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
zuständige Stelle
Bürgermeister
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bereich Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-127(Leitung Bereich Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 03693 454-121(Sekretariat Bürgermeister)
E-Mail: buergermeister@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023
Stichwörter
Demokratie, kommunal, Bürgerin, Kommunalpolitik, Bürgerbeteiligung, Engagement, Bürger, Politik