Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Beschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
zuständige Stelle
Bürgermeister
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Helbedündorf - Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 15:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Bürgerin, Demokratie, Kommunalpolitik, kommunal, Politik, Engagement, Bürger