Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung durchführen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

    Beschreibung

    Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Herbsleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    99955 Herbsleben

    Kontakt

    Fax: 036041 387-25

    Telefon Festnetz: 036041 387-10

    E-Mail: sekretariat@gemeinde-herbsleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99955 Bad Tennstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036041 380-0

    Fax: 036041 380-25

    E-Mail: post@vg.badtennstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Demokratie, kommunal, Bürgerin, Kommunalpolitik, Bürgerbeteiligung, Engagement, Bürger, Politik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English