Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung durchführen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

    Beschreibung

    Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Büro des Stadtrates

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-628

    Fax: 03643 762-666

    E-Mail: buero-stadtrat@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau M. Wagenknecht

      Telefon Festnetz: 03643 762-629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Bürger, kommunal, Kommunalpolitik, Bürgerin, Demokratie, Engagement, Bürgerbeteiligung, Politik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de