Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Beschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
zuständige Stelle
Bürgermeister
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Büro des Oberbürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742201(Sekretariat Büro des Oberbürgermeisters)
Telefon Festnetz: 03681 742209(SB Presse / Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon Festnetz: 03681 742253(SB Sitzungsdienst / Stadtrat)
Fax: 03681 728405
E-Mail: buero-ob@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Bürgerin, Demokratie, Kommunalpolitik, kommunal, Politik, Engagement, Bürger