Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Beschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
zuständige Stelle
Bürgermeister
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1130 Stadtrat/Ortsteilräte
Beschreibung
Fachgebiet 1710 Stadtrat/Ortsteilräte
Betreuung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Betreuung der Ortsteilräte und der Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen
Koordinierung der Arbeit zwischen der Verwaltung, dem Stadtrat, den Ausschüssen und den Ortsteilräten
Rechtliche Beurteilung von Vorlagen und Beschlüssen, Prüfung von Anfragen
Auszahlung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für Stadtrat und Ortsteilräte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus am UCI
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Sorge Markt
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.02.2023
Stichwörter
Demokratie, kommunal, Bürgerin, Kommunalpolitik, Bürgerbeteiligung, Engagement, Bürger, Politik