Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Sportwetten

    Öffentliche Glücksspiele (Sportwetten): Erlaubnis Vermittlung

    Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Glücksspiele auf den Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse (Sportwetten) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis sind verboten.

    Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten wird bundesweit von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Halle (Saale)) erteilt. Erlaubte Veranstalter dürfen in den Ländern ihre Sportwetten auch in Wettvermittlungsstellen vertreiben. Hierzu ist eine gesonderte Erlaubnis des Bundeslandes erforderlich, in dem die Wettvermittlungsstelle betrieben werden soll.

    Zuständigkeit

    Für die Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständige Erlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an das TLVwA.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten setzt eine gültige Veranstaltererlaubnis voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Kosten

    Für die Entscheidung über einen Antrag für die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten fallen pro Wettvermittlungsstelle Gebühren von mindestens 1.000,00 Euro höchstens 3.000, 00 Euro an.

    Weitere Angaben sind der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMIK zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English