• Bocka (Landkreis Greiz, Thüringen)
Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung

Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen

Wenn Sie aus einem wichtigen Grund einen Leichnam oder eine Urne ausgraben lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf

Adresse

Hausanschrift

Karl-Marx-Platz 13

07589 Münchenbernsdorf

Kontakt

Telefon Festnetz: 036604 899-0

Fax: 036604 899-20

E-Mail: info@rathaus-muenchenbernsdorf.de

Version

Technisch erstellt am 04.04.2007

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Für die Genehmigung der Ausgrabung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können. Wenn Sie die Ausgrabung für eine Umbettung wünschen, müssen Sie nachweisen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022

Version

Technisch erstellt am 08.02.2023

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

Friedhof, tot, Tod, Bestattung, Grabstätte, Grab, Totenruhe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024