Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung

    Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen

    Wenn Sie aus einem wichtigen Grund einen Leichnam oder eine Urne ausgraben lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 55 - Infrastrukturmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 11

    99817 Eisenach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Heinrichstaße 11
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. April bis Ende Oktober 08:00 - 18:00 Uhr November bis Ende März 08:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03691 670-829

    Telefon Festnetz: 03691 670-821

    E-Mail: tiefbau-gruenflaechen@eisenach.de

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für die Genehmigung der Ausgrabung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können. Wenn Sie die Ausgrabung für eine Umbettung wünschen, müssen Sie nachweisen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Friedhof, Tod, Grab, Grabstätte, Totenruhe, Bestattung, tot

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de