Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen
Wenn Sie aus einem wichtigen Grund einen Leichnam oder eine Urne ausgraben lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Friedhof/Bestattung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Berkaer Straße am Hauptfriedhof
Anzahl: 220 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Friedhof
Linie:- Bus: Friedhof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr (Winterzeit) 13:30 - 18:00 Uhr (Sommerzeit) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau M. Schmidt
Telefon Festnetz: +49 3643 762-740
Herr D. Eichholtz
Telefon Festnetz: 03643 762-743
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für die Genehmigung der Ausgrabung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können. Wenn Sie die Ausgrabung für eine Umbettung wünschen, müssen Sie nachweisen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022
Stichwörter
Friedhof, Tod, Grab, Grabstätte, Totenruhe, Bestattung, tot