Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen
Wenn Sie aus einem wichtigen Grund einen Leichnam oder eine Urne ausgraben lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abteilung Grünflächen/ Friedhöfe
Aktuelles
Die kommunalen Friedhöfe von Suhl werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe, sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Suhl frei: Hauptfriedhof Suhl mit Hallen Friedhof Albrechts mit Halle Friedhof Dietzhausen Friedhof Heidersbach Friedhof Mäbendorf (kommunaler Teil) Friedhof Vesser Friedhof Wichtshausen Friedhof Gehlberg Jüdische Friedhöfe in Suhl und im Ortsteil Heinrichs Die Friedhöfe sind regelmäßig für den allgemeinen Besuch geöffnet. Soweit Öffnungszeiten festgelegt sind, werden diese durch Hinweistafeln an den Eingängen bekanntgegeben.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742444(Abt.-Leiter Grünflächen/Friedhöfe)
Telefon Festnetz: 03681 742606(SB Grünanlagenpflege und -unterhaltung)
Telefon Festnetz: 03681 742451(SB Grünflächenplanung u. -gestaltung)
Telefon Festnetz: 03681 721038(ltd. SB Friedhofsverwaltung)
Fax: 03681 744-140
E-Mail: info@ebkds.de
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für die Genehmigung der Ausgrabung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können. Wenn Sie die Ausgrabung für eine Umbettung wünschen, müssen Sie nachweisen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022
Stichwörter
Friedhof, tot, Tod, Bestattung, Grabstätte, Grab, Totenruhe