Bauen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die untere Bauaufsichtsbehörde zusammen mit der Gemeinde.
Von einer Veränderungssperre können betroffen sein
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
Beseitigung baulicher Anlagen,
erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungspflichtig, zustimmungspflichtig oder anzeigepflichtig sind.
Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.
Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
zuständige Stelle
Baugenehmigungsbehörde
In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Für Großneuhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.
In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.
Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.
Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.
Fristen
- keine
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Änderung baulicher Anlagen, Nutzungsänderung baulicher Anlagen, Ausnahme der Veränderungssperre Bauleitplanung, Bauleitplanung, Veränderungssperre bei der Bauleitplanung, Errichtung baulicher Anlagen