Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Bauen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die untere Bauaufsichtsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

    Von einer Veränderungssperre können betroffen sein

    Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,

    Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,

    Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,

    Beseitigung baulicher Anlagen,

    erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungspflichtig, zustimmungspflichtig oder anzeigepflichtig sind.

    Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen

    Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,

    Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,

    Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    zuständige Stelle

    Baugenehmigungsbehörde

    In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Fax: 03632 741-88601

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.2.2 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 11  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88380

    Telefon Festnetz: 03632 741-380

    E-Mail: glv@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.

    In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.

    Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.

    Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.

    Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

    Fristen

    • keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Änderung baulicher Anlagen, Nutzungsänderung baulicher Anlagen, Ausnahme der Veränderungssperre Bauleitplanung, Bauleitplanung, Veränderungssperre bei der Bauleitplanung, Errichtung baulicher Anlagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de