Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Als Fahrer:in eines LKWs oder Busses, müssen Sie Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger,
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist,
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Zeitzer Str./ Lindenaustraße

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-619

    Fax: 03447 586-629

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2021 (von: Tschoeppe, Christian)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Anschrift und einen Wohnortnachweis wie Personalausweis mit eID-Funktion (beziehungsweise Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte) sowie Nachweis zu Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Muttersprache
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Einen aktuellen EU-Kartenführerschein bzw. eine vergleichbare Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, der dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu beachten sind.
    • aktuelle deutsche Fahrerkarte

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie vor Ort

    • bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben..
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis:

    Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Fristen

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Die Kartenerneuerung darf frühestens sechs Monate und sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

    Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

    Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

    Bearbeitungsdauer

    15 Werktage

    Kosten

    Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 20.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 24.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)