Fahrerkarte erneuern
Als Fahrer:in eines LKWs oder Busses, müssen Sie Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger,
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist,
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./ Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Anschrift und einen Wohnortnachweis wie Personalausweis mit eID-Funktion (beziehungsweise Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte) sowie Nachweis zu Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Muttersprache
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Einen aktuellen EU-Kartenführerschein bzw. eine vergleichbare Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, der dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu beachten sind.
- aktuelle deutsche Fahrerkarte
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie vor Ort
- bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben..
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die personalisierte Fahrerkarte.
- Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Kartenerneuerung darf frühestens sechs Monate und sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.
Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.
Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.
Bearbeitungsdauer
15 Werktage
Kosten
Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 20.04.2023