• Greußen (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für mobile Forscher

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen

Besitzen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher und möchten Ihre Tätigkeit an der Forschungseinrichtung nach Ablauf der Befristung in Deutschland fortsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständigkeit

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Ansprechpartner

Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.5.1 Sachgebiet Ausländerwesen

Adresse

Postanschrift

Markt 8

99706 Sondershausen

Hausanschrift

Hauptstraße 2a

99706 Sondershausen

Amt für Ausländer- und Flüchtlingswesen, Integration, Einbürgerung und Namensänderung, Standes- und Meldeamtsaufsicht

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03632 741-515

Telefon Festnetz: 03632 741-584

Telefon Festnetz: 03632 741-921

Fax: 03632 741-88512

E-Mail: abh@kyffhaeuser.de

Formulare

Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

Version

Technisch erstellt am 29.03.2021

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bestehender Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens.
  • Mietvertrag
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (inklusive 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Formulare

  • Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher nach § 18f Aufenthaltsgesetz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie können eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens vorlegen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
  • Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde

Fristen

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
  •  Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen

Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR

für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 30.03.2023

Version

Technisch erstellt am 27.01.2023

Technisch geändert am 10.03.2025

Stichwörter

Aufenthaltserlaubnis, Forscher, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher, Forschung, Forschungseinrichtung: Mobiler Forscher

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024