Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.

    Wie zum Beispiel

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, Stadt oder Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Derzeit ist ein persönliches Vorsprechen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, sofern eine Bearbeitung/Klärung des Anliegens telefonisch oder schriftlich nicht möglich ist.

    Kontakt

    Fax: 03643 762-350

    Telefon Festnetz: 03643 762-332

    E-Mail: strassenverkehr@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag,

    Verkehrszeichenplan, entweder Regelplan der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA", oder individuell

    eventuell Umleitungsplan

    Formulare

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

    Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.

    Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die  Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbauamt) an.

    Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.

    Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 25.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustelle, Verkehrsregelung, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English